Verschärfte Regelungen in Stuttgart ab Dezember
Die Stadt Stuttgart hat die bereits ab Ende November geltenden Einschränkungen der Vereinstätigkeiten vorläufig bis zum 10.01.2021 verlängert.
Alle Veranstaltungen in den von der Stadt bereitgestellten Örtlichkeiten sind laut Mitteilung des Amts für Sport und Bewegung nicht mehr möglich, dies betrifft auch Einzeltrainings.
Die bestehenden Regelungen zu Einzeltraining eines Haushaltes im Freien auf vereinseigenen Sportanlagen gelten aber weiterhin, wobei die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen einzuhalten sind.
Für den Schießsport bedeutet dies konkret, dass ab16.12.2020 auf allen Arten von Schießständen (offen, teilgedeckt und Raumschießanlagen) der aktuell eingeschränkte Betrieb für Einzeltrainings weiter durchgeführt werden darf, wobei auch hier die Ausgangsbeschränkungen gelten.
Auf den Seiten des WSV1850 sind weitere Infos unter https://www.wsv1850.de/index.php/infothek/alles-zum-thema-corona
Da dafür Vorgaben einzuhalten sind, liegt die Art und Weise des Vorgehens wie bisher in der Verantwortung der einzelnen Vereine.